Demokratie ist kein Selbstzweck
Das Schöne an demokratischen Wahlen ist, dass das Ergebnis im besten Falle, dem politischen Willen der Bürgerinnen und Bürgern entspricht. Es ist eine Momentaufnahme oder eine Bestätigung, die für eine gesamte Legislatur an Validität behält und maßgeblich für die Gestaltung des Zusammenlebens auf Zeit ist. Demokratie heißt Einheit in Pluralität. Es tut einer Gemeinde gut, nicht allein der Fahrtrichtung einer politischen Argumentation zu folgen, sondern auch die konträren Ansichten zuzulassen und anzuhören. Die demokratische Debatte lebt von Pluralität, dem Diversen und der Ideenvielfalt. Und zuletzt ist Kommunalpolitik ein Wettbewerb um die besten Ideen, zur Lösung der Herausforderungen vor Ort, also hier bei uns in Eppertshausen.
Wir Freien Demokraten sind mit einem jungen, engagierten und vom Parteibuch losgelösten Team zur Wahl angetreten und konnten unser historisch bestes Wahlergebnis mit nahezu 10 Prozent erzielen. Mit Stefanie Schultheiß und Thorsten Weber haben wir nun eine erfahrene und engagierte Fraktion, der es einzig und allein um die Sache und das Wohl der Gemeinde geht.
Leider soll diese zweite von zwei Oppositionsfraktionen über keinen einzigen Sitz in den Ausschüssen verfügen. In genau den Ausschüssen, wo die immanent wichtige Arbeit erfolgt, wo detailliert über Sachpolitik debattiert und abgestimmt wird, und wo die größten Weichen für das Gemeindeleben zur Umlegung vorbereitet werden.
Das liegt daran, dass die Ausschussgröße bei 6 Sitzen liegt. Nach den Berechnungen würden somit die CDU 4 und die SPD 2 Sitze je Ausschuss erhalten. Die FDP würde leerausgehen und somit keine ordentlichen Mitglieder mit Stimmrecht in die wichtigen Gremien entsenden können. Verfassungsrechtlich ist dies eine überaus verzwickte Situation. Zum einen ergeht aus dem Grundgesetz die Weitergabe der Repräsentation der gewählten Stärkeverhältnisse auf die Ausschüsse und zum anderen gilt der Grundsatz der Spiegelbildlichkeit, wonach Ausschüsse die Zusammensetzung des jeweiligen Hauptplenums und das darin abgebildete Kräfteverhältnis möglichst wirksam widerspiegeln müssen.
Verzwickt wird die Situation, da eine exakte Abbildung praktisch nie erreichbar ist. Hierfür hält die Hessische Gemeindeordnung einen Minderheitenschutz bereit, durch den die betroffenen Fraktionen zwar beratend teilnehmen können, aber kein Stimm- und Antragsrecht haben.
Die Situation in Eppertshausen ist in gewisser Weise einmalig. Eine starke CDU-Fraktion, die den Oppositionsfraktionen SPD und FDP gegenübersteht und am liebsten ihre komfortable Mehrheit in den Ausschüssen behalten möchte. Doch der Oppositionsfreiheit kommt eine sehr bedeutende Stellung zu, entstammt das Recht auf Ausübung der Oppositionsarbeit doch den grundlegenden Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung!
Zur konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung wird den Gemeindevertreterinnen und -vertretern ein Antrag unserer Fraktion vorgelegt, welcher die Größe der Ausschüsse und des Gemeindevorstands von 6 auf 7 Sitze erhöhen möchte. Durch diese Änderung würde sich die Sitzverteilung wie folgt ändern: CDU 4, SPD 2 und FDP 1.
Demokratie ist kein Selbstzweck, darum gilt es auch in den Ausschüssen und im Vorstand eine wirksame Debatte mit abschließender Wahl durch alle Fraktionen zu ermöglichen. Ein Ausschluss der FDP-Fraktion aus den wichtigsten Gremien der Gemeinde, würde die Nichtberücksichtigung des Wahlergebnisses und letztlich des Willens der Bürgerinnen und Bürger bedeuten.
Dies tun wir nicht für unser selbst, sondern für und zum Wohle der Gemeinde. Und besonders für eine demokratische Gemeindevertretung, die dem Wählerwillen gerecht wird.